
Managementsysteme
Zur Steuerung und Weiterentwicklung ihrer Strukturen und Prozesse, zur Einhaltung von Normen und Gesetzen sowie zur Erkennung und Abwendung von Risiken setzt die HGK-Gruppe verschiedene Managementsysteme ein. Sie kommt damit auch der besonderen Verantwortung nach, die öffentlichen Unternehmen wie der Häfen und Güterverkehr Köln AG zukommt. Die Systeme erhöhen die Transparenz des unternehmerischen Handelns und können somit zu einer kontinuierlichen Verbesserung der Strukturen und Abläufe innerhalb der HGK beitragen.
Managementsysteme sind mit folgenden Schwerpunkten implementiert
- Arbeitssicherheit
- Compliance
- Datenschutz
- Hinweisgebermanagement
- Informationssicherheit
- Nachhaltigkeit
- Qualität
- Rechnungslegungsbezogenes Internes Kontrollsystem
- Risikomanagement
- Umwelt
Qualitätsmanagement
Seit Juli 1998 ist die HGK nach der Europäischen Qualitäts-Management-Norm ISO 9001 zertifiziert und durchläuft regelmäßige Reauditierungen.
Im August 2021 wurden die Bereiche Service-Dienstleistungen für Eisenbahnverkehrsunternehmen (EVU) und Hafenbetriebe, Beschaffungs- und Personalmanagement, die Werkstatt für Schienenfahrzeuge, der Betrieb und Unterhalt des Eisenbahnnetzes sowie die Signalmeisterei erfolgreich rezertifiziert.

Angaben gemäß PCGK der Stadt Köln
Die HGK ist dem Public Corporate Governance Kodex (PCGK) der Stadt Köln vom Juni 2020 beigetreten. Die daraus resultierenden Angaben und zu veröffentlichenden Dokumente können Sie hier einsehen.
Hinweismanagement
Das Erscheinungsbild der Häfen und Güterverkehr Köln AG und deren Tochter- und Beteiligungsgesellschaften in der Öffentlichkeit wird wesentlich durch das Auftreten, Handeln und Verhalten der MitarbeiterInnen sowie jeder anderen repräsentierenden Person bestimmt. Die Beachtung der gesetzlichen Vorschriften und betrieblichen Richtlinien sowie die Bekämpfung von Korruption haben eine hohe Bedeutung. Im Rahmen der Einführung einer Konzern-Compliance-Organisation im Stadtwerke Köln Konzern wurde u. a. auch ein Hinweismanagementsystem unter Beteiligung eines externen Ombudsmannes eingerichtet, an dem auch die Gesellschaften der HGK-Gruppe teilnehmen.
Das Hinweismanagementsystem bietet ein geregeltes Verfahren für Hinweise auf:
- Verstöße gegen strafbewehrte gesetzliche Vorschriften zur Bekämpfung von Korruption (Bestechung, Vorteilsannahme, Bestechlichkeit, Vorteilsgewährung)
- Straftaten gegen den Wettbewerb (Preisabsprachen, Submissionsbetrug),
- bußgeld- oder strafbewehrte kartellrechtliche Verstöße unter Einschluss der damit typischerweise verbundenen Straftaten (z. B. Betrug, Untreue, Urkundenfälschung, Eigentumsdelikte)
Ferner bietet das Verfahren auch die Möglichkeit, Hinweise zu geben auf Verstöße gegen:
- die Vorgaben und Ziele aus der internen Richtlinie zum Umgang mit Geschäftspartnern,
- die interne Regelung zur Sicherstellung kartellrechtlicher Vorschriften,
- die Richtlinie zum Umgang mit Spenden/Sponsoring.
Das Verfahren dient dem Schutz der HinweisgeberInnen und der Transparenz und Angemessenheit der Hinweisprüfung. Dieses System richtet sich sowohl an die MitarbeiterInnen der Gesellschaften der HGK-Gruppe als auch an Externe wie insbesondere an KundInnen, VertragspartnerInnen, AnbieterInnen von Leistungen und WettbewerberInnen.
Ombudsmann
Der Ombudsmann ist ein Ansprechpartner außerhalb des Stadtwerke Köln Konzerns. Er verfügt über langjährige Erfahrung in den entsprechenden Rechtsgebieten.
Er steht allen MitarbeiterInnen des Stadtwerke Köln Konzerns und damit auch der HGK-Gruppe sowie auch jedermann außerhalb des Konzerns als vertrauensvoller Ansprechpartner zur Verfügung. Der Ombudsmann nimmt Hinweise auf Korruption entgegen und prüft, ob diesen nachgegangen werden sollte. Durch ein persönliches Gespräch mit HinweisgeberInnen und aufgrund seiner Erfahrungen trägt er außerdem dazu bei, dass eine missbräuchliche Nutzung des externen Informationsweges unterbleibt bzw. erkannt und verhindert wird.
Soweit HinweisgeberInnen anonym bleiben möchten, garantiert der Ombudsmann diese Anonymität.

Als Ombudsmann wurde bestellt:
Rechtsanwalt
Dr. Lutz Nepomuck
Gazeas Nepomuck Rechtsanwälte
Personengesellschaft mbB
Theodor-Heuss-Ring 34
50668 Köln
Telefon:+ 49 221 975 858-285
Mobil: + 49 173 323 972 3
E-Mail: Ombudsmann.StadtwerkeKoelnKonzern@gazeas.de
Compliance-Organisation der Häfen und Güterverkehr Köln AG
Fragen zur Compliance-Organisation der Häfen und Güterverkehr Köln AG beantwortet Ihnen der Compliance-Beauftragte der Häfen und Güterverkehr Köln AG:

Rechtsanwalt (Syndikusrechtsanwalt)
Frank Wichter, LL. M.
Häfen und Güterverkehr Köln AG
Scheidtweilerstraße 4
50933 Köln
Telefon: + 49 221 390-1060
E-Mail: wichterf(at)hgk.de