Fähre St. Michael

Rheinfähre Köln-Langel/Hitdorf

Aufgrund krankheitsbedingter Personalengpässe kann die Rheinfähre "St. Michael" in dieser Woche (10. bis 14. Februar 2025) leider nur zwischen 06.00 und 14.00 Uhr verkehren. Aus dem gleichen Grund findet auch am kommenden Wochenende (15./16. Februar 2025) kein Fährbetrieb statt. Am Montag (17. Februar 2025) verkehrt die St. Michael dann wieder ab 6 Uhr, in der Regel alle 20 Minuten. 

 

 

 

Im Norden Kölns bei Rheinkilometer 705,3 bietet die Auto- und Personenfähre grundsätzlich eine zuverlässige und schnelle Verbindung zwischen Köln-Langel und Leverkusen-Hitdorf. Sie befördert Menschen, Fahrräder, Motorräder, Pkw und Lieferwagen sowie Lkw, Busse und Landmaschinen über den Rhein. Die Fähre bietet Platz für 250 Personen und 18 PKW.

Die Zufahrt erfolgt linksrheinisch über die Straße „Hitdorfer Fährweg“, rechtsrheinisch über die „Fährstraße“ (L43). 

Rheinfähre Köln: Sonderfahrplan

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Fährpreise

Günstig und schnell über den Rhein

Fährpreise für eine Überfahrt:

Kinder unter 6 Jahren    frei
Kinder 6-14 Jahre    0,50 €
Personen ab 15 Jahre2,00 €
Fahrrad oder E-Scooter
für Kinder 6-14 Jahre (inkl. Fahrer)
1,50 €
Fahrrad, Segway oder E-Scooter für Erwachsene (inkl. Fahrer)3,00 €
Motorrad (inkl. Fahrer)3,50 €
Pkw bis 2,8 t (inkl. Fahrer)  4,00 €
Klein-Lkw bis 3,5 t (inkl. Fahrer)7,00 €
Lkw bis 7,5 t, Traktor ohne Anhänger (inkl. Fahrer)11,00 €
Lkw bis 12 t (inkl. Fahrer)17,00 €
Lkw über 12 t bis 32 t (inkl. Fahrer)27,00 €

Info:
Vom Fährgeld befreit sind:
• Kinder unter 6 Jahren,

• Schwerbehinderte nach den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (SchwbG) Zur unentgeltlichen Beförderung sind Inhaber eines Schwerbehindertenausweises mit den Einträgen (Merkzeichen Gl), hilflos (Merkzeichen H), blind (Merkzeichen Bl) oder die Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr erheblich eingeschränkt (Merkzeichen G oder aG) berechtigt, wenn sie zugleich über einen grün- orangen Schwerbehindertenausweis mit Wertmarke verfügen.
Führen Sie ein Fahrzeug mit sich, zahlen Sie folgenden Betrag für das Fahrzeug:
PKW: (ohne Fahrer) 2,00 €
Motorrad: (ohne Fahrer) 1,50 €
Fahrrad, Erw oder Kind: 1,00 €

• Blinde mit amtlichen Ausweis sowie deren Begleitperson.

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