
Hafenbehörde
Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) nimmt die hafenbehördlichen Aufgaben im Auftrag der Stadt Köln gemäß § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Hafenverordnung wahr. Die Hafenbehörde ist zuständig für Ordnung und Sicherheit im Hafen.
Die Hafenbehörde überwacht unter anderem die Einhaltung folgender Gesetze und Verordnungen:

- Allgemeine Hafenverordnung (AHVO) Nordrhein-Westfalen
- Hafenverordnung für den Regierungsbezirk Köln
- Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
- Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
- Straßenverkehrsordnung
Downloads
Kontakt
HGK Hafenbehörde
Am Niehler Hafen 2, 50735 Köln
Ansprechperson: Janine Niederlehner
E-Mail: NiederlehnerJ(at)hgk.de
Tel: +49 221 390 - 2923