Hafenbehörde

Die Häfen und Güterverkehr Köln AG (HGK) nimmt die hafenbehördlichen Aufgaben im Auftrag der Stadt Köln gemäß § 4 Abs. 2 der Allgemeinen Hafenverordnung wahr. Die Hafenbehörde ist zuständig für Ordnung und Sicherheit im Hafen.

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Kontakt

Die Hafenbehörde überwacht unter anderem die Einhaltung folgender Gesetze und Verordnungen:

  • Allgemeine Hafenverordnung (AHVO) Nordrhein-Westfalen
  • Hafenverordnung für den Regierungsbezirk Köln
  • Rheinschifffahrtspolizeiverordnung
  • Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter
  • Straßenverkehrsordnung

Kontakt

HGK Hafenbehörde

Am Niehler Hafen 2, 50735 Köln

Ansprechperson: Janine Niederlehner
E-Mail: NiederlehnerJ(at)hgk.de
Tel: +49 221 390 - 2923

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